Visum · Friendly Nations

Friendly Nations – Aufenthalt über die Freundesstaaten.

Bürger aus über 50 Ländern können über dieses Programm nach Panama ziehen – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wir erklären Voraussetzungen und Ablauf; den Antrag reicht ein zugelassener Anwalt ein.

1.

Staatsangehörigkeit

Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Freundesstaates. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist diese Voraussetzung erfüllt. Das Friendly-Nations-Visum steht Bürgerinnen und Bürgern der Freundesstaaten offen.

Wirtschaftliche oder berufliche Grundlage

Zusätzlich benötigen Sie eine der folgenden Grundlagen: - ein Arbeitsangebot von einem panamaischen Arbeitgeber, - eine Immobilieninvestition ab ca. US$200.000, oder - eine eigene berufliche Tätigkeit.

Rechtsgrundlage

Das Programm wurde 2021 reformiert (Decreto Ejecutivo 197/226 von 2021). Die genauen Anforderungen können sich ändern – bitte verifizieren Sie die aktuellen Regeln bei einem zugelassenen Anwalt.

2.

Vorläufiger Aufenthalt

Das Friendly-Nations-Visum führt zunächst zu einem vorläufigen Aufenthalt von zwei Jahren.

Wechsel in den dauerhaften Aufenthalt

Nach der vorläufigen Phase folgt in der Regel der Wechsel in den dauerhaften Aufenthalt.

Einreichung über Anwalt

Der Antrag wird über einen zugelassenen panamaischen Anwalt für Migrationsrecht eingereicht. Wir bereiten Sie vor und vermitteln den Anwalt.

3

Klarer Weg für DACH-Bürger

— Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen zu den Freundesstaaten.

Dauerhafter Aufenthalt

— nach der vorläufigen Phase möglich.

Leben und Arbeiten

— eine berufliche Tätigkeit in Panama ist Teil des Programms.

Persönliche Begleitung

— wir ordnen Ihre Situation ein und vermitteln den passenden Anwalt.

FAQ

Häufige Fragen

Mehr als 50 Länder, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die vollständige Liste ändert sich gelegentlich – Ihr Anwalt bestätigt, ob Ihre Staatsangehörigkeit aktuell zählt.

Ein Arbeitsangebot von einem panamaischen Arbeitgeber, eine Immobilieninvestition ab ca. US$200.000 *(bitte verifizieren)* oder eine eigene berufliche Tätigkeit. Ihr Anwalt prüft, welche Option zu Ihrer Situation passt.

Es führt zunächst zu einem vorläufigen Aufenthalt von zwei Jahren *(bitte verifizieren)*. Danach folgt in der Regel der Wechsel in den dauerhaften Aufenthalt.

Nein. TONIC Panama ist keine Anwaltskanzlei und bearbeitet keine Visa. Wir erklären die Wege, prüfen Ihre Ausgangslage und vermitteln einen zugelassenen panamaischen Anwalt, der den Antrag einreicht.

Für Deutsche, Österreicher und Schweizer, die in Panama arbeiten, ein Unternehmen führen oder investieren möchten. Im Erstgespräch klären wir, ob das Friendly-Nations-Visum oder ein anderer Weg besser passt.

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