Visum · Friendly Nations
Friendly Nations – Aufenthalt über die Freundesstaaten.
Bürger aus über 50 Ländern können über dieses Programm nach Panama ziehen – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wir erklären Voraussetzungen und Ablauf; den Antrag reicht ein zugelassener Anwalt ein.
1.
Staatsangehörigkeit
Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Freundesstaates. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist diese Voraussetzung erfüllt. Das Friendly-Nations-Visum steht Bürgerinnen und Bürgern der Freundesstaaten offen.
Wirtschaftliche oder berufliche Grundlage
Zusätzlich benötigen Sie eine der folgenden Grundlagen: - ein Arbeitsangebot von einem panamaischen Arbeitgeber, - eine Immobilieninvestition ab ca. US$200.000, oder - eine eigene berufliche Tätigkeit.
Rechtsgrundlage
Das Programm wurde 2021 reformiert (Decreto Ejecutivo 197/226 von 2021). Die genauen Anforderungen können sich ändern – bitte verifizieren Sie die aktuellen Regeln bei einem zugelassenen Anwalt.
2.
Vorläufiger Aufenthalt
Das Friendly-Nations-Visum führt zunächst zu einem vorläufigen Aufenthalt von zwei Jahren.
Wechsel in den dauerhaften Aufenthalt
Nach der vorläufigen Phase folgt in der Regel der Wechsel in den dauerhaften Aufenthalt.
Einreichung über Anwalt
Der Antrag wird über einen zugelassenen panamaischen Anwalt für Migrationsrecht eingereicht. Wir bereiten Sie vor und vermitteln den Anwalt.
3
Klarer Weg für DACH-Bürger
— Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen zu den Freundesstaaten.
Dauerhafter Aufenthalt
— nach der vorläufigen Phase möglich.
Leben und Arbeiten
— eine berufliche Tätigkeit in Panama ist Teil des Programms.
Persönliche Begleitung
— wir ordnen Ihre Situation ein und vermitteln den passenden Anwalt.
FAQ
Häufige Fragen
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